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AGB

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN stglicht GmbH

1. Allgemeines

1. Für den Umfang sämtlicher Lieferungen oder Leistungen der Firma stglicht GmbH- nachfolgendauch Lieferant -an Dritte- nachfolgend auch Besteller – sind ausschließlich dieseallgemeinen Lieferbedingungen maßgebend; entgegenstehende oder von den Lieferbedingungendes Lieferanten abweichende Bedingungen des Bestellers werden vom Lieferantennicht anerkannt, es sei denn, der Lieferant hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltungzugestimmt.Die Lieferbedingungen des Lieferanten gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnisentgegenstehender oder von seinen Lieferbedingungen abweichender Bedingungen desBestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.

2. Die Lieferbedingungen des Lieferanten gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von§ 310 Abs. 1 BGB.

3. Der Besteller ist vor der Bestellung verpflichtet, die Angaben des Lieferanten zum Inhaltund zum Umfang der jeweiligen Lieferung auch dann zu überprüfen, wenn der Lieferantihn vor der Bestellung bei der Planung der Lieferung unterstützt. Der Besteller hat denLieferanten unverzüglich davon zu informieren, wenn die gewählten Konstruktionen,Komponenten, etc., möglicherweise nicht geeignet, wirtschaftlich oder sonst ungünstig,falsch oder nachteilhaft sind.

4. Die Lieferung umfasst nicht Montage und Inbetriebnahme des Gegenstandes.5. Der Lieferant ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen.

 

II. Ansichts- und Mustersendungen

1. Die Lieferung von Mustern erfolgt gemäß diesen Lieferbedingungen und stellt keinAngebot seitens des Lieferanten dar. Die Muster sind von dem Besteller spätestens 14 Tagenach Zugang an den Lieferanten zurückzugeben.

2. An Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Photos und anderen Unterlagen behältsich der Lieferant Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränktvor. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferanten Dritten zugänglich gemachtwerden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn derAuftrag dem Lieferanten nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedochsolchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferant zulässigerweise Lieferungenoder Leistungen übertragen hat.

 

III. Preise, Transportversicherung, Transport- und Verpackungskosten

1. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in die Angebotspreise eingeschlossen; sie wird ingesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Der Besteller hat zuzüglich zu dem Kaufpreis eine Transportversicherung i.H.v. 1,8% desNettokaufpreises, sowie bei einer Lieferungen unter 250¤ Transport- und Verpackungskosteni.H.v. 5% des Nettokaufpreises zu zahlen.

3. Die Bindefrist für unsere Angebote beträgt 3 Monate.

 

IV. Lieferfristen

1. Trotz der Vereinbarung einer bestimmten Lieferzeit oder einer fest bestimmten Lieferfristhandelt es sich nicht um ein Fixgeschäft. Dies gilt auch im Falle eines Handelsgeschäftes.

2. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit oder der Lieferfrist – nachfolgend insgesamt: Frist- nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintrittunvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.

3. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den vorbenannten Gründen kann derBesteller, sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung Verzögerungsschadenerwachsen ist, eine Verzugsentschädigung für die vollendete Woche der Verspätung von 0,5 % bis zur Höhe von im ganzen 5% vom Werte desjenigen Teiles der Lieferungen oderLeistungen des Lieferanten verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung einzelnerdazugehöriger Gegenstände nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.Der Besteller kann die Zahlung der Verzugsentschädigung auch dann verlangen, wenn diein Abs.1 genannten Umstände erst nach verschuldeter Überschreitung der ursprünglich vereinbartenFrist eintreten. Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über die genannteGrenze in Höhe von 5% hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nachAblauf einer dem Lieferanten etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht,soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Lieferantengesetzten Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bleibt unberührt.

 

V. Zahlung

1. Die Zahlungen sind unverzüglich nach Zugang der Rechnung frei Zahlstelle desLieferanten zu leisten.

2. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oderrechtskräftig festgestellt sind. Wenn eine Mängelrüge seitens des Bestellers geltend gemachtwird, dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, diein einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Gehört jedochder Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann der Besteller Zahlungen nurzurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keinZweifel bestehen kann.

3. Bei einem netto Auftragswert ab 2.500¤ sind 35% des Bruttoauftragswertes als Abschlagzahlungan den Lieferanten zu zahlen. Die Abschlagzahlung ist unverzüglich nachAuftragserteilung frei Zahlstelle des Lieferanten zu leisten.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Lieferanten gegen denBesteller aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Lieferanten. Bei vertragswidrigemVerhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant berechtigt, dieWare zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch den Lieferanten liegt ein Rücktrittvom Vertrag. Der Lieferant ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt,der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessenerVerwertungskosten – anzurechnen.

2. Der Besteller ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrzu verarbeiten und zu veräußern. Die Forderungen gegen Dritte hieraus tritt der Bestellerbereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfange an den Lieferanten ab. Ungeachtet derAbtretung bleibt der Besteller zur Einziehung der Forderung berechtigt.Der Lieferant ist im Falle der nicht fristgemäßen Zahlung des Bestellers berechtigt, demBesteller den Einzug zu untersagen und den Besteller zu verpflichten, ihm unverzüglichnach der Mitteilung sämtliche Informationen und Unterlagen zu geben, die für den Einzugder Forderung durch den Lieferanten erforderlich sind sowie dem Dritten die Abtretungunverzüglich nach der Mitteilung anzuzeigen.

3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für denLieferanten vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörendenGegenständen verarbeitet, so erwirbt den Lieferanten das Miteigentum an der neuen Sacheim Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu denanderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitungentstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

4. Wird die Ware mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Gegenständen untrennbarvermischt, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnisdes Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderenvermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,dass der Besteller dem Lieferanten anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrtdas so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Lieferanten.

5. Der Besteller tritt dem Lieferanten auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungendes Lieferanten gegen ihn ab, die dem Besteller durch die Verbindung der Ware mit einemGrundstück gegen einen Dritten erwachsen.

6. Der Lieferant verpflichtet sich, die dem Lieferanten zustehenden Sicherheiten auf Verlangendes Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten diezu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebendenSicherheiten obliegt dem Lieferanten.

 

VII. Ausführung

Änderungen in Formgebung und Konstruktion der Produkte, die durch technischen Fortschrittnotwendig werden, sowie geringe handwerksbedingte Abweichungen in den Maßen,angegebenen Farben und Ausführungen, führen nicht zu einer Abweichung der Ist- von derSollbeschaffenheit.

 

VIII. Mängelanzeige

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Empfang jeder einzelnen Lieferung gründlichzu untersuchen und erkennbare Mängel dem Lieferanten spätestens am folgenden Werktagnach Empfang der Lieferung anzuzeigen. Im Fall, dass nachfolgend Mängel an den Gegenständenauftreten, hat der Besteller dem Lieferanten dies ebenfalls am nächsten Werktagnach Feststellung des Mangels anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist istder Zugang der Mängelanzeige beim Lieferanten. Bei Nichteinhaltung der vorstehendenFristen ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

 

IX. Haftung für Mängel, Mängelanzeige

1. Das Wahlrecht des Bestellers im Rahmen der Nacherfüllung ist dahingehend eingeschränkt,dass der Lieferant bei der ersten Nacherfüllung bestimmen kann, ob die Nacherfüllungdurch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sacheerfolgen soll. Die Nachbesserung gilt erst nach dem 3. Versuch als fehlgeschlagen.

2. Verweigert der Besteller die Nacherfüllung, obwohl ihm diese zumutbar ist, sind die Ansprüche und Rechte des Bestellers bei Mängeln ausgeschlossen.

3. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allenFällen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 24 Monaten, soweit das Gesetz nichtzwingend längere Fristen vorschreibt. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen in Fällendes Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

4. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Gegenstände umfasst nicht denBestand gegen natürliche Abnutzungen, unsachgemäße Behandlungen vor und nach derInstallation, unsachgemäße Installationsarbeiten, ungeeigneten Baugrund und außergewöhnlichechemische, elektronische oder elektrische Einflüsse.

5. Führt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß Änderungen, Instandsetzungsarbeiten oder Mangelbeseitigungsarbeiten an dem Gegenstand durch, ist der Anspruch des Bestellersauf die Rechte des Bestellers bei Mängeln insoweit ausgeschlossen, als die Mängelhaftigkeitim Zusammenhang mit den vorgenommenen Änderungen, Instandsetzungs- oder Mangelbeseitigungsarbeiten steht.

6. Der Lieferant trägt nur die zum Zwecke der Nacherfüllung notwendigen Transportkostenfür den Austausch vom Lieferanten gelieferter mangelhafter Gegenstände. Der Anspruchauf die Übernahme sämtlicher weitergehender Aufwendungen des Bestellers im Rahmender Nacherfüllung, wie die Kosten für den Ein- und Ausbau durch den Lieferanten,ist ausgeschlossen.

 

X. Schadensersatzansprüche

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen sämtlicher Pflichtverletzungenwerden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Kardinalpflichten verletzt sind und bei Personenschädenoder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetzoder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller entsprechend.

 

XI. Gerichtsstand, Salvatortische Klausel

1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus demVertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Krefeld.

2. Es kommt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts CISG zurAnwendung.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen oder eines anderen Vertragsbestandteilsunwirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeitder übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bedingungensoll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteiengewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages von der UnwirksamkeitKenntnis gehabt hätten.

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